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Ratgeber: Unterrichtsmaterial kopieren – was ist erlaubt?

Ratgeber: Unterrichtsmaterial kopieren

„Einmal kopieren ist doch kein Problem, oder?“ 

Im schulischen Alltag muss es oft schnell gehen: Eine Seite aus dem Arbeitsheft wird vervielfältigt, ein Bild aus dem Schulbuch geteilt oder ein PDF in der Cloud abgelegt. Aber darf man das? Rechtlich ist die Lage klar geregelt. Und das hat gute Gründe.

Warum Fairness im Bildungsbereich zählt

Natürlich soll jede Lehrkraft flexibel arbeiten können. Aber: Didaktisch hochwertiges Unterrichtsmaterial ist in der Entwicklung komplex. Es entsteht mit viel Liebe zum Detail in enger Abstimmung zwischen Autorinnen, Autoren und Verlagsteams. Verlage investieren in Inhalte, Qualitätssicherung, Gestaltung und den Vertrieb – damit Sie als Lehrkraft mit durchdachten und zuverlässigen Materialien arbeiten können.

In jedem Arbeitsheft, jeder Illustration und jedem Text steckt viel Arbeit – und viele Beteiligte:

🖋️ Autorinnen und Autoren
🖌️ Grafikerinnen und Grafiker
🔎 Lektorat
⚖️ Rechtsabteilung
✂️ Verwaltungsmitarbeitende

Sie alle sorgen dafür, dass Unterrichtsmaterialien nicht nur fachlich fundiert, sondern auch visuell und didaktisch hochwertig sind. Gleichzeitig sind sie auf den Verkauf dieser Materialien angewiesen. Gerade unabhängige Verlage leben vom Verkauf dieser Materialien. Wird ein Arbeitsheft vollständig kopiert oder digital geteilt, ist das mehr als nur eine kritische Praxis – es untergräbt die wirtschaftliche Basis für weitere Veröffentlichungen.

Hinzu kommt: Auch Verlage selbst leisten ihren Beitrag zur fairen Nutzung. Sie zahlen rechtliche Abgaben an die VG Wort und andere Verwertungsgesellschaften, mit dem Ziel, Urheberinnen und Urheber für die erlaubte Nutzung ihrer Werke angemessen zu vergüten. Kurz gesagt: Auch wenn eine Kopie im Moment praktisch erscheint – langfristig lebt gute Bildung davon, dass sie fair unterstützt wird.

Was Lehrkräfte wissen sollten

Was ist erlaubt – und was nicht?

Lehrkräfte dürfen im Rahmen des Urheberrechts (§ 60a UrhG) einen bestimmten Anteil aus veröffentlichten Werken für den Unterricht nutzen – gedruckt wie digital.

✅ Erlaubt
  • bis zu 15 % eines veröffentlichten Werks (z. B. Schulbuch, Sachbuch, Unterrichtsheft) (Stand: 03/2026)
  • vollständige Texte geringen Umfangs (z. B. Gedichte, kurze Geschichten)
  • Artikel aus Fachzeitschriften in voller Länge
  • vollständige Abbildungen, sofern sie innerhalb der 15 % liegen
  • veröffentlichte Inhalte gemeinfreier Autorinnen und Autoren
❌ Nicht erlaubt
  • vollständige Vervielfältigung eines Schulbuchs, Arbeitsheftes oder digitalen Lehrwerks
  • Weitergabe erworbener Materialien an Kolleginnen und Kollegen
  • Nutzung über die erlaubten 15 % hinaus – ohne ausdrückliche Genehmigung
  • Veröffentlichung im Internet oder Zugänglichmachung (z. B. Schulwebsite, Eltern-Chat)

15 % wirken zunächst großzügig – doch in der Praxis sind das oft nur wenige Seiten:

📘 Seitenumfang davon 15 %
64 Seiten max. 10 Seiten
60 Seiten max. 9 Seiten
56 Seiten max. 8 Seiten
52 Seiten max. 8 Seiten
48 Seiten max. 7 Seiten

Was tun, wenn mehr als 15 % benötigt werden?

Möchten Sie mehr als 15 % eines Unterrichtsmaterials kopieren oder das Material als PDF für Ihre Klasse nutzen, können Sie hier eine Anfrage stellen.

Sind unsere Materialien als Kopiervorlagen vorgesehen?

Nicht alle unsere Materialien sind zum Kopieren gedacht.

Ein Blick in unser aktuelles Impressum bzw. in die Nutzungshinweise lohnt sich – hier haben wir als Verlag unsere Angaben noch einmal bewusst klarer und verständlicher gestaltet.

Denn es gibt Unterschiede in der Konzeption:

Kopiervorlage Als Kopiervorlage vorgesehen 

  • Darunter fallen z. B. Lehrerhefte und Lehrbücher, die im Wesentlichen aus Kopiervorlagen bestehen.
  • Das ganze Material darf innerhalb der eigenen Klasse/Lerngruppe kopiert werden.
  • Eine Weitergabe an andere Personen oder Klassen ist nicht erlaubt.

👉 Diese Materialien sind bewusst so konzipiert, dass sie den Unterricht erleichtern.

Arbeitsblaetter Loesungen Kopiervorlage Arbeitsblätter und Lösungen als Kopiervorlage vorgesehen 

  • Darunter fallen z. B. die Lehrerhefte zu den Lektüren.
  • Arbeitsblätter oder Lösungen dürfen innerhalb der eigenen Klasse/Lerngruppe kopiert werden.
  • Eine Weitergabe an andere Personen oder Klassen ist nicht erlaubt.

👉 Diese Materialien sind bewusst so konzipiert, dass sie den Unterricht erleichtern.

Vervielfaeltigung untersagt Vervielfältigung vom Verlag untersagt

  • Darunter fallen u. a. alle Schülermaterialien.
  • Unsere Schülermaterialien sind preislich so kalkuliert, dass jede Schülerin und jeder Schüler ein eigenes kaufen kann.
  • Hier gilt: Pro Person wird ein Exemplar benötigt.
  • Inhalte dürfen nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.
  • Das betrifft sowohl gedruckte Werke als auch viele digitale Einzellizenzen.

👉 Auch das Ablegen in Clouds oder das Teilen als PDF fällt darunter.

💻 Digitale Lizenzen – ein kurzer Überblick

Bei unseren PDFs gibt es drei Lizenztypen:

Einzellizenz: Nutzung nur durch eine Person, keine Vervielfältigung

Klassenlizenz: Nutzung innerhalb einer Lerngruppe erlaubt, aber keine Weitergabe darüber hinaus

Schullizenz: Nutzung nur innerhalb des eigenen Schulnetzwerks

👉 Sie können Lizenzen beim Verlag individuell anfragen, wenn diese nicht auf der Homepage gelistet sind.

Offizielle Informationen und weiterführende Links

🔗 Bundesministerium für Bildung und Forschung „Urheberrecht in Schulen“ (PDF zum Download)
👉 https://kugverlag.de/urheberrechtanschulenpdf

🔗 Schulbuchkopie – Regeln und Praxisfragen für Lehrkräfte zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken (Website)
👉 https://schulbuchkopie.de/

🔗 Verband der Bildungsmedien „Scannen & Kopieren in der Schule“ (PDF zum Download)
👉 https://schulbuchkopie.de/images/files/Schulbuchkopie_2026_Broschuere.pdf

Unser Wunsch: Fairness und Wertschätzung

Wir wissen: Lehrkräfte haben oft wenig Zeit und viele Aufgaben. Umso mehr möchten wir mit diesem Beitrag für einen bewussten Umgang mit Kopien sensibilisieren.

Ein kurzer Blick ins Impressum oder in die Lizenzangaben hilft in vielen Fällen weiter. Wir haben diese Hinweise bewusst klarer formuliert. Denn jede Seite, die rechtmäßig vergütet wird, ist eine Investition in gute Bildung – und eine Anerkennung für die Menschen dahinter, die diese Bildung ermöglichen.

Mit Augenmaß, Wissen und Fairness gelingt ein guter Weg. Und dabei unterstützen wir Sie gerne.

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